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Ein spannender Artikel bei Telepolis: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30050/1.html

Ich erhielt im Februar die Aufforderung des Vermieters 2,42 EUR nachzuzahlen. Also stellte ich den Antrag bei der Arge mir diese Kosten zu erstatten. Prompt kam eine Ablehnung des Antrags gemäß  § 22 Abs. 1, Satz mit der folgenden Begründung:

Im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach § 22 SGB II sind jedoch nur für die angemessenen
Unterkunftskosten berücksichtigen.

Im Jahr 2008 haben Sie keine Leistungen zur Grundsicherung bezogen. [fett im original a.d.A.]

Die reinen anerkannten Heizkosten verrechnet mit den Betriebskosten
ergeben gemäß § 22 Absa. 1 Satz 1 SGBII keinen übernahmefähigen Betrag.
Der beantragten Kostenübernahme kann daher nicht zugestimmt werden.

Ich legte mit folgenden Gründen Widerspruch ein:

  • Es handelt sich bei den Nebenkosten um ,,tatsächliche“ und angemessene Aufwendungen die Teil der regulären Unterkunftskosten sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung, nicht der maßgebliche Abrechnungszeitraum (zur Orientierung: BSG, Beschluss vom 16.05.2007 – B 7b AS 40/06 R Rn. 9).
  • Die Nachzahlung bezieht sich nicht nur auf Warmwasser- und Heizkosten, sondern auch sonstige Betriebskosten, die im Vergleich zur vorherigen Abrechnung, die Ihnen vorliegt, angestiegen sind.
  • Im Falle eines Guthabens würde gemäß dem Zuflußprinzip dieses ebenso auf die Sozialleistung angerechnet werden. Im Umkehrschluss ist die Nebenkosten-forderung als Teil der regulären Unterkunftskosten zu betrachten.

Und heute erhielt ich einen Bewilligungsbescheid über die 2,42 EUR.

Letzten Monat schrieb ich über ein Zusatzblatt, welches mir im Zwischenbericht nach dem Antrag zugesandt wurde (siehe hier). Problematisch fand ich, warum ich denn den AlgII-Antrag stellen würde.

Per Zufall stieß ich auf eine DGB-Seite, in der ebenfalls über solch ein Formular berichtet wird (siehe hier).

Dort wird auf eine Kleine Anfrage der Partei „DIE LINKE“ verwiesen, die Aufklärung zu dieser Art von Formularen bringen soll (siehe hier). Es folgte in der Drucksache 16/6250 auch eine Antwort der Regierung.

Der Tenor: Die Bundesagentur für Arbeit (Teilträger der AlgII-Ämter) empfiehlt solch ein Formular bei den Personen, die nicht nachweisen können, wovon sie die Zeit vor dem Antrag gelebt haben. Man will damit möglichen LeistungsbetrügerInnen auf die Schliche kommen. Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass es rechtlich problematisch sein kann diese Information anzufragen, wenn die Leistungsträger bereits aus anderen Gründen über die Leistungsberechtigung bescheid wissen.

Stelle zu besetzen

Soll ich mich da bewerben? http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1204897/2009-02-09-du-sbr-E5148-SB-ARGE.pdf

Heute sollte ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Der kritischste Punkt ist, dass ich mich noch um einen Minijob bemühe, damit ich nicht mehr hilfsbedürftig bin.

Aber ich habe ja defacto keine 19.25h (wie im Arbeitsvertrag), sondern mehr – die Stunden gehen auf ein Arbeitszeitkonto.

Am Donnerstag gehts wieder in die Beratung. Die machen einem das Leben ganz schön schwer.

Es war ganz schön schwer dem Fallmanager klar zu machen, dass ich nicht unterschreiben will, ohne Rücksprache gehalten zu haben.

Da steht nichts besonderes drin, alles Standard“ – „Das ist das Papier nicht wert.

Meine Antwort lässt sich wie folgt zusammenfassen: „Wenn die Vereinbarung so unwichtig ist, wie sie sagen, ist die Unterschrift ja auch nicht notwendig.“

Er hörte auf mich wegen der Unterschrift zu nerven, weil er ja nicht mein eigentlicher Fallmanager ist (siehe vorheriger Artikel hier). Ich soll das dann mit meiner zuständigen Fallmanagerin klären.

Heute hätte ich einen Termin gehabt. Um 14:10h sollte ich antanzen und mit meiner Fallmanagerin über meine berufliche Zukunft sprechen.

Nur war sie nicht da.

Um 14:15h ging ich dann an den Empfang. Der (diesmal freundliche) Mitarbeiter bat mich, nochmal hoch zu gehen und zu schauen ob neben an jemand da sei. Falls dem nicht so ist, würde er mir bestätigen, dass ich da war (er holte schon ein Blatt Papier hervor).

Als ich hoch ging war dann ein anderer Fallmanager im Flur, der mich dann gleich in sein Büro bat. Er hat dann das Gespräch rudimentär geführt, mir eine Eingliederungsvereinabrung vorgelegt usw.

Warum bin ich dann nur hoch gegangen, dann wäre mir das ganze erspart geblieben und wir hätten einen neuen Termin vereinbart.

Sie war übrigens auf einer Schulung. Dumm, dass sie mir nicht abgesagt hat.

Ich staunte nicht schlecht, als ich beim Zwischenbericht der ARGE auch noch ein Formular vorfand mit dem Titel „Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (nur bei Erst-Anträgen auszufüllen) – Antragsbegründung

Dort werden u.A. abgefragt: „Meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld begründe ich wie folgt„, „Was haben Sie unternommen, um die Hilfsbedürftigkeit zu vermeiden

In der Tabelle mit den noch beizubringenden Unterlagen war dieses Formular auch nicht angegeben. Auch fand ich es nicht in der Formularübersicht auf arbeitsagentur.de: http://tinyurl.com/2sztb2

Da das Formular bei der Erwerbslosenberatung noch niemand gesehen hat, sprich es von der ARGE-Freiburg offensichtlich nicht allen mitgegeben wird bzw. erst seit kurzem, haben wir davon erst einmal eine Kopie gemacht um die anderen Einrichtungen darüber zu informieren.

Problematisch ist hier die „Begründung“ und die Frage nach der Dingen, die man unternommen hat, um die Hilfsbedürftigkeit zu vermeiden. Es ist unklar, was mit den Angaben geschieht und wie sie einem später vielleicht nachteilig zur Last gelegt werden können. Dieses Formular deckt alle Infos und Daten ab, die mit dem Hauptantrag und den entsprechenden Anlagen angegeben werden.

Hier das abphotographierte Formular (sorry, leider ist Scanner kaputt):

Ich dachte, es sei ein Faschingsscherz, denn ich erhielt am 11.11. einen Vorschlag für eine 50%-Stelle zur Betreuung von schwer erziehbaren Kindern. Ich teilte telefonisch mit, dass ich nicht in der Lage bin, diese Stelle anzutreten, da ich kein Pädagoge oder sowas ähnliches bin.

Man konnte mir auch nicht erklären, warum man mir diese Steller überhaupt zugeschickt hatte. Mit Kindern, Pädagogik und den ganzen Kram habe ich wirklich nichts zu tun, das gibt auch mein „Profil“ nicht her. Der Computer spuckt halt manchmal solche Angebote raus und man könne dies nicht nachvollziehen…soso, der Computer.

Es ist eher so, dass der Arbeitgeber bzw. die zuständige Bearbeiterin bei der Arbeitgeberbetreuung falsche Anforderungen an den Bewerber eingegeben hat und so das falsche Matching zu stande kam/kommt.

Durch offene Bewerbungsverfahren wusste ich im Dezember, dass ich ab Januar irgendeinen Job brauche, um mich über Wasser zu halten. Ich schrieb dies meiner Betreuerin der Arbeitsagentur am 10 Dezember. Am 11. Dezember bekam ich eine Antwort, wie ich mit der Volltextsuche nach Hilfsjobs suchen kann, denn das gestaltet sich schwieriger als gedacht. Ausserdem erhielt ich den Hinweis, dass ich mich an die Jobvermittlung für Studis in der Schreiberstr. wenden kann. Mir würden auch noch in den kommenden Tagen zwei Stellenausschreibungen zugesandt. Darüber hinaus war noch ein Hinweis auf eine kommerzielle Webseite (meinestadt.de) angegeben.

Ich antwortete ihr, dass ich mich nicht an die Jobvermittlung für Studis wenden werde, da ich seit dem Sommer kein Student mehr sei. Den Hinweis mit meinestadt.de ignorierte ich, denn die meisten Stellenangebote dort stammen  meistens von der Arbeitsagentur. Dass Hilfstätigkeiten auf der kommerziellen Seite einfacher zu finden sind, ignorier ich in meinen weiteren Ausführungen. Also suchte ich weiterhin in der örtlichen Presse nach Jobs, weil die Arbeitsagentur als Jobvermittlung einfach nicht in der Lage ist.

Am 13. Dezember erhielt ich wie versprochen zwei Schreiben mit jeweils einer Stellenanzeige. Das eine war eine Callcenteragentur (outbound) 20 km vor Freiburg und das andere ein Empfangsjob in einer Freiburger Bildungseinrichtung. Beide Jobs wären zum 12. Dezember zu besetzen gewesen. Wer findet den Fehler?

Richtig: Am 13 Dezember erhielt ich zwei Stellenangebot für Jobs, die am 12 Dez. zu besetzen gewesen wären. Ich schrieb beide Unternehmen an, ob man sich noch bewerben könne. Das Callcenter antwortete prompt und teilte mir mit, ich könne mich noch bewerben. Die Bildungseinrichtung meldete sich nicht. Vom Callcenter bekam ich eine Absage.

Zu viel Rumgeheule

Nach Kritik im Tachelosforum werde ich absofort Rumgeheule mit „Blabla“ kategorisieren und persönliche „harte Fakten“, die anderen weiterhelfen können unter „Facts“. Diese Seite hat allerdings das Ziel subjektive Erfahrungen zu verbreiten, nicht mehr und nicht weniger. Rechtstipps, harte Fakten usw. gibt es unter Links.

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